Wir sind bemüht, unsere Webseiten hotel-bethanien.de, restaurant-bethanien.de und gaestemappe-hotel-bethanien.jimdosite.com barrierefrei zu gestalten. Dies geschieht auf Grundlage
Diese Webseite ist mit den gesetzlichen Anforderungen teilweise vereinbar. Folgende Elemente und Funktionen entsprechen aus folgenden Gründen nicht den Richtlinien:
Diese Einschätzung beruht auf einer im Februar 2026 durchgeführten Selbstbewertung durch das Team vom Hotel Bethanien.
Wir haben vor, diese Mängel im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung unserer Inhalte und dem Feedback an die Drittanbieter bis zum 31. Dezember 2026 zu beheben.
Wir sind bemüht, unsere Website barrierefrei zugänglich zu machen. Nach dem Prinzip „Vier Augen sehen mehr als zwei“ bitten wir Sie, uns über das untenstehende Kontaktformular möglichst konkret und mit URL-Adresse bisher übersehene Barrieren mitzuteilen. Alternativ erreichen Sie uns auch über unsere E-Mail-Adresse oder per Telefon unter +49 4972 691-0. Unser Rezeptionsteam steht Ihnen gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen nach vier Wochen keine (zufriedenstellende) Antwort gegeben haben, können Sie bei der Schlichtungsstelle des Landes Niedersachsen einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach § 9d Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen:
Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG
im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
Postfach 141
30001 Hannover
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0511 - 120 4010
Internet: https://www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de/DE/Schlichtungsstelle/Geschaeftsstelle
Antrag zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens: https://www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de/DE/Schlichtungsstelle/Schlichtungsverfahren/Antrag/Onlineformulare/antrag_node
Die Schlichtungsstelle soll Streitigkeiten über barrierefreie Informationstechnik zwischen Menschen mit Behinderungen und den Absendern der Web-Inhalte beilegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und ein Rechtsbeistand ist nicht notwendig.
Diese Erklärung wurde am 30.03.2025 erstellt. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 06.03.2026.
